Ein Kommentar von Carsten Stoffel
Eine erstaunliche Aussage des Oberbürgermeisters ließ mich aufhorchen. „Der Rat tagt dann, wenn der Oberbürgermeister dazu einlädt“, konstatierte das Stadtoberhaupt auf der gestrigen Ratssitzung. Dazu fiel mir spontan der berühmte Satz des französischen Sonnenkönigs Ludwig XIV. ein: L’état c’est moi – Der Staat bin ich.
In der Tat, offenbarte sich am gestrigen Abend eine Geisteshaltung, die sich in der CDU scheinbar manifestiert hat. Regeln gelten nicht mehr, oder werden zu eigenen Gunsten verändert, gar außer Kraft gesetzt. Journalisten erleben dies jeden Tag, bei ihren Recherchen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind offenbar derart eingeschüchtert, dass sie keinerlei Auskünfte auf klare Fragen erteilen wollen. „Wenden Sie sich an die Pressestelle“, entgegnete mir neulich der zuständige Mitarbeiter im Stadtdienst Grün, den ich gefragt hatte, ob eine evangelische Kirchengemeinde die erforderliche Genehmigung zum Abholzen von Bäumen besitzt.
Auch in Sachen Wahlplakate scheint sich dieser Satz zu bewähren. Das Rathaus gehört uns. Der Wahlpöbel ist Beiwerk, der politische Mitbewerber nicht ernst zu nehmen. Besonders deutlich wurde dies beim hämischen Lachen der CDU Hinterbänkler, als verschiedene Parteien das unsportliche Verhalten der CDU monierten.
Den Vogel abgeschossen hat allerdings der OB mit der Aussage: „Der Rat tagt dann, wenn der OB dazu einlädt“. Völlig unbeachtet von der Tatsache, dass sich Menschen für das Bürgerbegehren um die Theatertreppe interessieren, wird einfach festgelegt, wann und wo der Rat zu tagen hat. Dass die Interessenten möglicherweise gar nicht in das Gemeindezentrum Corinthstraße hinein passen, spielt dabei keine Rolle. Dies kommt de facto einer Aussperrung der Öffentlichkeit gleich. Aber eine Rolle spielt auch das nicht wirklich. L’état c’est moi.
Helge Pellmann
11/04/2014 bei 19:40
Sehr geehrter Herr Stoffel,
ich empfehle bei solchen Aussagen eines OB’s grundsätzlich die Lektüre der Gemeindeordnung NRW. Der Paragraph 47 GO NRW legt fest, dass der Bürgermeister den Rat einberuft, dies allerdings auf Antrag eines Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion mit einem Beratungswunsch verpflichtend ist.
Sollte der Bürgermeister den Rat nicht einberufen, so veranlasst dies dann die Aufsichtsbehörde.
Der Staat bin ich gilt vielleicht im Selbstverständnis einiger Menschen, nicht aber in der Gemeindeordnung NRW