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JU goes wild west

Peter Nied

Peter Nied

Die Junge Union sorgt sich um unsere Sicherheit! Das ist vordergründig erst einmal kein schlechtes Ansinnen. Unter anderem ruft man nach einer Stadtpolizei. Aha. Bürgerwehr klingt zu nationalistisch, Stadtpolizei war aber auch schon vor 30 Jahren Thema der NPD. Lassen wir das. Wo ist nun so eine Stadtpolizei geschichtlich einzuordnen?

Soll sie beritten sein? Wird sie erst aktiv, wenn die Stadttore geschlossen sind? Weiß der Graf von diesem Ansinnen? Und vor allem, was dürfen die denn, um uns Opfer zu beschützen? Erschießen in putativer Notwehr sollte möglich sein, oder? Folter to go ist aber meiner Meinung nach ein Muss und bringt Wählerstimmen.

Warum kommt aus dieser politischen Ecke eigentlich immer nur solch antiquarisches Zeugs? Liebe JU, auch Herr Erdogan hat Kommunalwahlen vor der Türe. Der sucht aber den modernen Weg. Der schaltet Twitter komplett ab, aber auch nur aus Gründen der Sicherheit.

Und wieso kommt mir ausgerechnet in diesem Stadtpolizei-Zusammenhang “Ein zu niedriger Flüssigkeitshaushalt des Körpers” und “Gingium intens 120 mg bei geistigen Leistungseinbußen” in den Sinn? Na denn, Prost!

Geschrieben von am 21.03.2014.

Ein Kommentar JU goes wild west

  1. Jungen Union Solingen

    22/03/2014 bei 13:53

    Der Begriff Stadtpolizei ist ein Synonym für die kommunale Ordnungsbehörde. Dieser wird mittlerweile von verschiedenen Kommunen genutzt wird (bekanntestes Beispiel: Frankfurt), um den Mitarbeitern der Behörde im Außendienst eine ihren Aufgaben entsprechende Bezeichnung zu verleihen.

    Zwar gibt es in Solingen den Stadtdienst Ordnung, dieser nimmt allerdings keine vollzugspolizeilichen Aufgaben zur Gefahrenabwehr im Sinne der §§ 1 Abs. 1, 14 und 24 Ordnungsbehördengesetz NRW wahr. Es ist allerdings auch gerichtlich anerkannt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.9.2009, Az. 8 A 1531/09), dass aufgrund des Rückgangs der öffentlichen Präsenz der Landespolizei durch Streifengänge etc. immer mehr Kommunen dazu übergehen diese Aufgabe im Rahmen des OBG NRW durch eigene Vollzugskräfte wahrzunehmen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 1 Abs. 1 OBG NRW) zu gewährleisten.

    Die Stadtpolizei ist also keine neue Erfindung der Jungen Union, es handelt sich bei unserer Forderung vielmehr um einen Aufruf zur Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr.