Anzeige

Silvesterfeuerwerk - Auf die Kennzeichnung achten

Silvesterfeuerwerk: neues Kennzeichen für neu zugelassene Böller und Raketen.

Europa wächst zusammen, auch beim Feuerwerk. Bis zum 4. Januar dieses Jahres mussten alle europäischen Länder die Richtlinie 2007/23/EG national umgesetzt haben. Deutschland, und damit die Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung, kurz BAM, prüft bereits seit Oktober 2009 nach der neuen Richtlinie.Auf dem Markt neu erhältliche Knallkörper und Raketen haben daher eine neue Kennzeichnung.

Die neue Kennzeichnung besteht aus der Registriernummer, der Identifikationsnummer und dem CE-Zeichen verbunden mit der Nummer der Prüfstelle.

Für den europäischen Verbraucher ist die Registriernummer mit CE-Zeichen am wichtigsten. Sie weist darauf hin, welche Prüfstelle die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Für uns in Deutschland ist zusätzlich die Identifikationsnummer wichtig. Wenn BAM fehlt, ist das Produkt in Deutschland nicht zu verwenden.

Feuerwerk wird in Europa nun einheitlich geprüft. Es gibt zurzeit acht Stellen, die die Prüfungen durchführen dürfen. Die BAM ist eine davon.

Wenn die BAM Feuerwerksartikel prüft, vergibt sie ihre Registriernummer. Die Nummer kann lauten: 0589-F2-1234. Die Ziffer 0589 steht für die BAM als Prüfstelle, F2 bedeutet Feuerwerk der Kategorie 2, in Deutschland nur an Personen ab 18 Jahre abzugeben. 1234 ist eine fortlaufende Ziffer.

Diese Richtlinie wurde eingeführt, um Handelshemmnisse ab- und ein gleich hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau in Europa aufzubauen. Bei der Diskussion um die Festlegung der erforderlichen Prüfungen hat sich die BAM mit ihren Prüfverfahren durchgesetzt. Deshalb ändert sich für uns in Deutschland in Bezug auf die Sicherheit nichts. Lediglich die erlaubten Mengen an pyrotechnischem Satz (Glitzereffekt und Schwarzpulver) in einem Böller oder Rakete, können sich erhöhen.

Im Vergleich zu den früher gültigen Grenzwerten sagt die BAM: „Die großen Feuerwerksartikel sind sicherer als die kleinen Kippeligen“, so die Experten der BAM.

Dringend abgeraten werden muss daher vor dem Kauf von Böllern und Raketen ohne Herkunftsnachweis und Prüfzeichen. Ausserdem wird von offizieller Stelle darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Böllern und Raketen nur zu Silvester gestattet ist.

Geschrieben von am 28.12.2010.