Die Adventszeit ist da. Für die einen ist es die schönste Zeit des Jahres, für andere die arbeitsreichste und anstrengendste. Natürlich gehört auch das Plätzchen backen und der Bummel über den Weihnachtsmarkt dazu.
Und alle Jahre wieder wird die stundenlange wilde Jagd nach Weihnachtsgeschenken und Schnäppchen, für die Liebendaheim, zu einer anstrengenden Geduldsprobe. Traditionell lässt man einen solchen Tag am besten auf dem Weihnachtsmarkt besinnlich mit einer Tasse Glühwein ausklingen.
Aber Vorsicht, Weihnachten ist nicht für alle Mitmenschen das Fest der Freude und der Nächstenliebe. Insbesondere Bezieher von Sozialleistungen wie dem ALG II sind gesetzlich beschränkt wenn es darum geht, sich von lieben Menschen beschenken zu lassen. Denn Geschenke mit einem Wert von über 50 Euro können von den ARGEN als Einkommen angerechnet werden.
Nicht zu fassen wie die Zeit vergeht, schon wieder steht Weihnachten vor der Tür
Eine solche gesetzliche Regelung hat sicher durchaus ihre Berechtigung um den Missbrauch von Steuergeldern durch Leistungsbetrüger zu verhindern. Andererseits stellt sich die Frage, ob Menschen mit wenig Geld, und insbesondere deren Kinder, zu Weihnachten unter einer solchen Regelung leiden sollten. Sie tragen sicher keine Schuld an den sozialen Verhältnissen ihrer Familien. Und über Geschenke freuen sich alle Kinder, egal ob arm oder reich.
Der Gesetzgeber erlaubt den Sachbearbeitern der ARGEN in derartigen Fällen auch einen gewissen Ermessensspielraum. Deshalb wünschen wir uns, dass unsere ARGE in Solingen sich zur Weihnachtszeit ebenso von den christlichen Werten der Nächstenliebe und der Großzügigkeit anstecken lässt und allen Menschen zu einem friedlichen und schönen Weihnachtsfest verhilft. Und das Christkind verrät bestimmt niemandem, wem es was geschenkt hat.